Cannabis & Recht: was das KCanG erlaubt
Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Hier haben wir die wichtigsten Regeln für den privaten Eigenanbau zusammengefasst. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
Vermehrungsmaterial ist erlaubt
Stecklinge und Samen gelten als Vermehrungsmaterial und dürfen von Erwachsenen für den Eigenanbau erworben werden.
Bis zu drei Pflanzen
Erwachsene dürfen am Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen.
Erst ab 18 Jahren
Kauf, Besitz und Anbau sind nur für Volljährige erlaubt. Wir verkaufen ausschließlich an Erwachsene.
Was du beachten musst
- Nur für den Eigenbedarf: Die Weitergabe oder der Verkauf von Pflanzen und Ernte an Dritte ist nicht erlaubt.
- Schutz vor Zugriff: Pflanzen und Ernte müssen so aufbewahrt werden, dass Kinder, Jugendliche und Dritte keinen Zugriff haben, zum Beispiel in einem abschließbaren Raum oder Zelt.
- Am eigenen Wohnsitz: Der private Anbau ist an deinem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt.
- Mengengrenzen beachten: Für den Besitz der getrockneten Ernte gelten eigene Höchstmengen, zu Hause und unterwegs.
Den vollständigen Gesetzestext findest du unter gesetze-im-internet.de/kcang. Mehr Hintergründe erklären wir im Beitrag Cannabis Stecklinge legal in Deutschland?
Lieferung nach Österreich
In Österreich gilt das Suchtmittelgesetz (SMG), das KCanG gilt dort nicht. Bitte informiere dich vor einer Bestellung, welche Regeln für dich gelten.
Beratung und Unterstützung
Wenn du Fragen zum Konsum hast oder dir Sorgen machst, helfen dir professionelle Beratungsstellen weiter, kostenlos und vertraulich:
- DHS - Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
- drugcom.de - Informationsportal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit
Fragen zu unseren Pflanzen beantworten wir dir gerne persönlich.
